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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,5704
OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11.OVG (https://dejure.org/2011,5704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2011 - 6 A 10235/11.OVG (https://dejure.org/2011,5704)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 6 A 10235/11.OVG (https://dejure.org/2011,5704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 131 Abs 1 S 1 BauGB, § 131 Abs 3 BauGB, § 133 Abs 3 BauGB
    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der Erschließungsstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung des durch § 131 Abs. 3 BauGB eingeräumten Spielraums durch Auswahl eines erschließungsbeitragsrechtlichen Verteilungsmaßstabs zur Festlegung eines gebietsbezogenen Artzuschlags; Erfordernis einer ständigen Gewährleistung der reibungslosen Erreichbarkeit eines ...

  • esovgrp.de

    BauGB § 131,BauGB § 131 Abs 1,BauGB § 131 Abs 1 S 1,BauGB § 131 Abs 3,BauGB § 133,BauGB § 133 Abs 3
    Angemessenheit, Artzuschlag, Ausgestaltung, Begegnungsverkehr, Bestimmtheit, Betrachtungsweise, einheitliche Straße, einheitliche Verkehrsanlage, endgültige Herstellung, Engstelle, Erreichbarkeit, Erscheinungsbild, Erschließung, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1; BauGB § 131 Abs. 3
    Überschreitung des durch § 131 Abs. 3 BauGB eingeräumten Spielraums durch Auswahl eines erschließungsbeitragsrechtlichen Verteilungsmaßstabs zur Festlegung eines gebietsbezogenen Artzuschlags; Erfordernis einer ständigen Gewährleistung der reibungslosen Erreichbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Für beplante Gewerbegebiete und Industriegebiete darf nach dieser Rechtsprechung (BVerwG, 8 C 15.81, BVerwGE 62, 300, juris) die Regelung der Artzuschläge nicht auf tatsächlich (überwiegend) gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke beschränkt werden, sondern muss insoweit auch ungenutzte, entsprechend nutzbare Grundstücke erfassen, wobei es genügt, wenn die rein gewerblich und industriell nutzbaren (genutzten) Grundstücke stärker belastet werden.

    In dieser Entscheidung (BVerwG, 8 C 15.81, BVerwGE 62, 300, juris) wird kein Zweifel daran gelassen, dass § 131 Abs. 3 BBauG für Wohn- und Mischgebiete einen Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung eines Grundstücks nicht zwingend fordert.

    Im Verfahren BVerwG 11 B 39/99 (KStZ 2000, 192, juris) hat es bekräftigt, dem Ortsgesetzgeber werde durch § 131 Abs. 3 BauGB ein weitgehendes Bewertungsermessen (BVerwG, 8 C 15/81, BVerwGE 62, 300 ) für die Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab eingeräumt, da der größere Erschließungsvorteil gewerblich genutzter Grundstücke überhaupt nur grob zu erfassen sei; angesichts dessen reiche es aus, wenn eine Verteilungsregelung erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der baulichen oder sonstigen Nutzung in typischen Fallgruppen angemessen vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfasse, dass das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (BVerwG, 11 B 39/99, KStZ 2000, 192, juris).

    Nach diesem Maßstab kann zwar die tatsächliche gewerbliche Nutzung von Grundstücken in Mischgebieten nicht als untypisch zu vernachlässigende Ausnahme betrachtet werden, sie stellt aber "jedenfalls nicht die Regel" (BVerwG, 8 C 15.81, BVerwGE 62, 300, juris) dar und ist durch § 6 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung auf solche Gewerbebetriebe beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1978 - 6 A 42/76
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Die Zuwegungsmöglichkeit muss nicht gewährleisten, das Grundstück zu jeder beliebigen Zeit völlig reibungslos und ohne jegliche Behinderung durch andere Verkehrsteilnehmer zu erreichen (OVG RP, 6 A 42/76, ESOVGRP, juris).

    Vielmehr ist es zur Erschließung ausreichend, wenn die Grundstücke im Allgemeinen über die Erschließungsstraße erreicht werden können, wobei vorübergehende Behinderungen die Zufahrtsmöglichkeit nicht in Frage stellen (OVG RP, 6 A 42/76, ESOVGRP, juris).

    Der Senat hält vielmehr daran fest, dass die wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstücks nicht davon abhängt, dass es zu jeder beliebigen Zeit völlig reibungslos und ohne jegliche Behinderung durch andere Verkehrsteilnehmer erreicht werden kann (OVG RP, 6 A 42/76, ESOVGRP, juris).

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 8 C 20.81, BVerwGE 63, 308, juris; BVerwG, 8 C 12.96, BVerwGE 106, 147, juris) den Schluss gezogen, die Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG seien erfüllt, wenn der Artzuschlag nur auf Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten erstreckt wird.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren 8 C 12.96 (BVerwGE 106, 147, juris) für qualifiziert beplante Wohngebiete bekräftigt, während es im Verfahren 8 C 41/84 (NVwZ 1986, 299, juris) offengelassen hat, ob eine Beschränkung der Belastung mit dem Artzuschlag auf Grundstücke in Gebieten zulässig ist, in denen eine gewerbliche oder industrielle Nutzbarkeit zumindest eine gebietstypische Regelnutzung darstellt.

    Dass das Bundesrecht die satzungsrechtliche Festlegung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags in Wohn- und Mischgebieten nicht verbietet (vgl. BVerwG, 8 C 27.81, BVerwGE 65, 61, juris; BVerwG, 8 C 41/84, juris; BVerwG, 8 C 6/96, juris; BVerwG, 8 C 12.96, BVerwGE 106, 147, juris), sagt nichts darüber, ob ein Verteilungsmaßstab ohne einen grundstücksbezogenen Artzuschlag für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BauGB genügt.

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Die Bestimmung des § 131 Abs. 3 BauGB verlangt also, bei der Verteilung des für eine Anbaustraße entstandenen umlagefähigen Erschließungsaufwands den verschiedenen Nutzungsarten der erschlossenen Grundstücke angemessen Rechnung zu tragen (BVerwG, 8 C 85/86, BVerwGE 78, 321, juris).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 C 85/86 (BVerwGE 78, 321, juris) kann nicht der Schluss gezogen werden, zwischen der Wohnnutzung einerseits und qualifizierten Nutzungsarten andererseits müsse mit der Folge unterschieden werden, dass auf einen grundstücksbezogenen Artzuschlag für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in beplanten Mischgebieten nicht verzichtet werden dürfe, sofern nicht ein gebietsbezogener Artzuschlag eingreift (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rn. 51).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung (BVerwG, 8 C 85/86, BVerwGE 78, 321, juris) vor allem deutlich gemacht, eine den sogenannten grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnde Satzungsbestimmung, die auf die "gewerbliche" Nutzung von Grundstücken abhebt, sei dahin auszulegen, dass vom Begriff "Gewerbe" auch solche Nutzungen (wie z.B. Bahnhöfe) erfasst werden, die der gewerblichen Nutzung im engeren Sinne insoweit ähnlich sind, als sie wie diese eine im Vergleich zur Wohnnutzung deutlich intensivere Inanspruchnahme der Anbaustraßen auslösen.

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Aus einem Bebauungsplan muss nicht, kann aber, wenn der Satzungsgeber dies ausdrücklich beschließt, hervorgehen, dass die Unterteilung der ausgewiesenen Verkehrsfläche nach besonderen Zwecken (Fahrbahn, Gehweg und Randstreifen) an dessen Rechtssatzqualität teilnehmen soll (BVerwG, 8 C 14/89, BVerwGE 87, 288, juris; BVerwG, 8 C 6.88, BVerwGE 82, 102 ).

    b) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ergeben sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 2006 -, einer sachverständigen Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus, die allerdings nur empfehlenden Charakter hat (vgl. BVerwG, C 6/88, BVerwGE 82, 102, juris; OVG RP, 6 A 10035/04, AS 31, 283, ESOVGRP, juris), keine Bedenken gegen die Engstelle.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Zwar ist die satzungsrechtliche Festlegung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht schon mangels aktueller oder demnächst in Betracht kommender Anwendungsfälle für eine solche Regelung verzichtbar (sog. Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, vgl. BVerwG, 8 C 20.81, BVerwGE 63, 308, juris).

    Daraus hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 8 C 20.81, BVerwGE 63, 308, juris; BVerwG, 8 C 12.96, BVerwGE 106, 147, juris) den Schluss gezogen, die Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG seien erfüllt, wenn der Artzuschlag nur auf Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten erstreckt wird.

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren 8 C 12.96 (BVerwGE 106, 147, juris) für qualifiziert beplante Wohngebiete bekräftigt, während es im Verfahren 8 C 41/84 (NVwZ 1986, 299, juris) offengelassen hat, ob eine Beschränkung der Belastung mit dem Artzuschlag auf Grundstücke in Gebieten zulässig ist, in denen eine gewerbliche oder industrielle Nutzbarkeit zumindest eine gebietstypische Regelnutzung darstellt.

    Dass das Bundesrecht die satzungsrechtliche Festlegung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags in Wohn- und Mischgebieten nicht verbietet (vgl. BVerwG, 8 C 27.81, BVerwGE 65, 61, juris; BVerwG, 8 C 41/84, juris; BVerwG, 8 C 6/96, juris; BVerwG, 8 C 12.96, BVerwGE 106, 147, juris), sagt nichts darüber, ob ein Verteilungsmaßstab ohne einen grundstücksbezogenen Artzuschlag für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BauGB genügt.

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    a) Erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB ist ein Wohngrundstück, wenn mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen über die Erschließungsstraße bis zur Höhe des Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg betreten werden kann (vgl. BVerwG, 8 C 59/89, BVerwGE 88, 70, juris).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    Dieser nordöstliche Ast des T...wegs ist auch erschließungsrechtlich nicht als unselbständig zu qualifizieren (vgl. BVerwG, 8 C 77/83, BVerwGE 70, 247, juris; BVerwG, 8 C 106/83, NVwZ 1985, 753, juris).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11
    In welcher Weise eine erstmals herzustellende Verkehrsanlage errichtet wird, wie die Bereiche der Fahrbahn sowie der Gehwege ausgestaltet, wieviele Straßenlampen aufgestellt werden und wie die Ausführung im Einzelnen erfolgt, obliegt dem planerischen Gestaltungsspielraum der Beklagten.Sie hat, was die Erforderlichkeit (oder Angemessenheit) der Kosten angeht, ebenfalls einen weiten Entscheidungsspielraum, der erst dann überschritten ist, wenn die Kosten in erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, IV C 28.76, BVerwGE 59, 249 [253], juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerwG, 04.02.2000 - 11 B 39.99

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • BVerwG, 11.11.1992 - 8 B 156.92

    Teillänge einer Anbaustraße als selbstständige Erschließungsanlage - Teilnahme

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Auch durch Satzungen konnte festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Straße als erstmals hergestellt zu betrachten war (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. Februar 2011 - 6 A 11029/10.OVG -, NVwZ-RR 2011, 540; OVG RP, Urteil vom 5. Juli 2011 - 6 A 10235/11.OVG -, NVwZ 2011, 1343).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    Dass Letztere ihre Erschließungsfunktion für die - insoweit maßgeblichen - anliegenden Grundstücke (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Juli 2011 - 6 A 10235/11.OVG -, juris Rn. 31) nicht erfüllen könnte, ist weder ersichtlich noch substantiiert dargelegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Dabei kann unerörtert bleiben, unter welchen Umständen im Ausbaubeitragsrecht ein gültiger Verteilungsmaßstab neben einem gebietsbezogenen auch einen grundstücksbezogenen Artzuschlag voraussetzt (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: OVG RP, 6 A 10235/11.OVG, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

    Nimmt man die Anbaubestimmung (schon) für diesen Zeitpunkt an, so erfüllte die Straße "A..." aber die Herstellungsmerkmale der Satzung der Beklagten über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen vom 6. Dezember 1971 - EBS 1971 - nicht (vgl. hierzu grundsätzlich BVerwG, 8 C 59.84, juris; OVG RP, 6 A 10235/11.OVG, esovgrp).
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